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Geld und Verwaltungs­aufwand sparen

Als unabhängiger Versicherungsmakler finden wir die optimale Lösung für Ihren Fuhrpark.

Flottenversicherung – bei uns mit besonderem Service!

Ob Einzelhandel, Handwerk oder Dienstleistung – Sie sind viel unterwegs, Mitarbeiter haben Fahrten zum Kunden, täglich werden Material oder Waren transportiert. Mit der Anzahl an Autos, Fahrern und Fahrten steigt die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls. Die Absicherung einzelner Fahrzeuge und Mitarbeiter wird schnell unrentabel. Bereits ab 5 PKW ´s erhalten Sie ein preiswertes Flottenangebot. Wir erstellen Ihnen unverbindlich einen Vergleich und Sie sparen Zeit und Geld. All Ihre Vorteile finden Sie übersichtlich auf nur einer Seite. Fordern Sie uns heraus!

Vorteile

  • Rahmenlösungen für den gesamten Fuhrpark mit individuellem Versicherungsschutz
  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Entlastung der Mitarbeitenden und Fahrer im Schadenfall
  • Professionelles Versicherungs- und Schadensmanagement
  • Senkung der Schadensquote durch unsere erprobten Präventionsmaßnahmen

Steigende Schadensquote? Steigende Kosten!

Gibt es übermäßig viele Schäden im Fuhrpark steigen die Prämien Ihrer Flottenversicherung, müssen Sie auf lukrative Rückerstattungen von Beiträgen verzichten und nicht selten kündigen die Versicherer sogar das Vertragsverhältnis. Die Folge sind teure Alternativen und - bei anhaltend hoher Schadensstatistik - weitere Prämiensteigerungen. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Versicherung günstig bleibt. Wie?

Prävention. Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst entsteht.

Mehr als die Hälfte der Schadensursachen sind vermeidbar. Wir setzen beim Faktor Mensch an: Mit gezielten Maßnahmen im Rahmen unserer erprobten Prävention verändern wir die Einstellung Ihrer Mitarbeiter und motivieren zu mehr Sorgfalt, Achtsamkeit und Kostenbewusstsein. Dadurch senken wir nachhaltig die Schadenshäufigkeit und alle damit verbundenen Folgekosten für Ihr Unternehmen.


Shake Hands Shake Hands

Professionelle Schadensabwicklung

Und wenn es doch zu einem Schaden kommt, kümmern wir uns. Für die professionelle Schadenabwicklung steht Ihnen unser Experten-Team von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Auslands­schadenschutz
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
Eigenschadendeckung
Haftpflicht-Sachschadenersatz bei Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb oder auch innerhalb des eigenen Grundstückes
Erweiterte Wildschadenklausel
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit "Tieren nach dem Bundesjagdgesetz" ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachten Folgeschäden.
Tierbiss-/Marderbissschäden
Der Versicherer übernimmt Kosten für durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Schäden im gesellschaftsspezifischen Umfang.
Freie Werkstattwahl
Freie Werkstattwahl: Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Fahrzeug zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.
RabattSchutz
Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Schäden zw. ziehendem und gezogenem Fahrzeug o. Anhänger
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen sind mitversichert.
Schutzbrief
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Sonderausstattung
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Gesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile.
Versicherungs­schutz bei grober Fahrlässigkeit

In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.

Ausgenommen von diesem Verzicht sind:

  • die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile,
  • die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Bavaria Schild Bavaria Schild

Überversicherung oder zu teure Tarife? Wir nehmen Ihre Verträge unter die Lupe.

Beim Check Ihrer bestehenden Verträge decken wir nicht nur riskante Sicherheitslücken, sondern auch teure Überversicherung oder Doppelversicherung auf und erkennen sofort veraltete oder zu teure Tarife. So werden sowohl finanzielle Gefahren als auch unnötige Ausgaben konsequent vermieden.

Unsere flexiblen Beratungs­möglichkeiten

Beratung unabhängig
Wir kommen
zu Ihnen
Versicherungen analysieren
Telefonische Beratung
Versicherungskonzept optimieren
Sie kommen
zu uns
Service bei Schäden
Online
Beratung

Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 15:00 Uhr

Telefon- & Online-Beratung auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.